Verlustmeldung
Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 wurde das Fundrecht neu geregelt und die Gemeinden und nicht wie bisher die Polizei - mit der Funktion der Fundbehörde betraut.
Egal, ob Sie im In- oder Ausland etwas verloren oder vergessen haben, beantragen Sie immer eine Verlustanzeige!
Hinweis!
Nähere Informationen zu "Verloren/Gefunden" erhalten Sie auf der Homepage www.help.gv.at.
Verlustmeldung.pdf
Mittwoch, 26. Januar 2022