Kundmachung der Verordnung zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau hat in seiner Sitzung am 21.07.2026 eine Verordnung zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms beschlossen. Die NÖ Landesregierung hat diese Verordnung mit Bescheid vom 22.09.2026 genehmigt und tritt nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft.
Kundmachung_Genehmigung.pdf
Kundmachung der Verordnung vom 21.07.2026
Dienstag, 29. September 2026
