Waldbrandverordnung Bezirk Amstetten

Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat aufgrund der aktuellen Witterung eine Waldbrandverordnung erlassen. Diese gilt ab sofort bis auf Widerruf im gesamten Verwaltungsbezirk

Im Wald und in Waldnähe sind brandgefährliche Handlungen streng verboten, insbesondere:

  • Feuer entzünden oder unterhalten
  • Rauchen
  • Wegwerfen von Zigaretten, Zündhölzern oder Glas (Brennglaswirkung)
  • Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

Als Waldnähe gelten auch Bereiche, in denen sich ein Feuer durch Wind oder Bodenbeschaffenheit leicht auf den Wald ausbreiten kann. 





Waldbrandverordnung v. 21.4.2026.pdf

Mittwoch, 15. Juli 2026