Volksbegehren - Eintragungszeitraum 15. bis 22. Juni 2026

Die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

• Karfreitag-Feiertag für Alle
• Polizei - kritischer Personalmangel
• Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
• GRATIS Verhütung
• Transparenz im Parlament

können im Eintragungszeitraum vom 15. bis einschließlich 22. Juni 2026 unterschrieben werden.

Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau, Marktstraße 16, möglich:

Montag,         15. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag,
      16. Juni 2026, von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch,
     17. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag,  18. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag,
         19. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr
Montag,         22. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr

Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter - Voraussetzung ist die Eintragung in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde zum Stichtag (11.05.2026) - können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre

Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
• in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich
  auf dem entsprechenden Formular; an Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die       
 Eintragungslokale geschlossen bleiben);

• via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria; eIDAS).

Personen, die bereits im Einleitungszeitraum eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.

Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z. B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, amtlicher Lichtbildausweis) nach.

Die online Eintragung, z. B. mit der ID Austria, und weitere Informationen finden Sie unter: www.bmi.gv.at/volksbegehren

Hinweis:
Die Registrierung der ID Austria können Sie im Gemeindeamt der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau vornehmen lassen.

Verlautbarung Volksbegehren.pdf

Mittwoch, 15. April 2026