Volksbegehren
Eintragungszeitraum 19. bis 26. Juni 2023
Die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
• NEUTRALITÄT Österreichs JA
• anti-gendern-Volksbegehren
• Verbot für Kinder-Instagram
• Untersuchungsausschüsse live übertragen
• Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
• Asylstraftäter sofort abschieben
• Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
• Rettung unserer Sparbücher
• Staatsbürgerschaft für Folteropfer
können im Eintragungszeitraum vom 19. bis 26. Juni 2023 unterstützt werden.
Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau möglich:
Montag 19. Juni 2023 8 - 16 Uhr
Dienstag 20. Juni 2023 8 - 20 Uhr
Mittwoch 21. Juni 2023 8 – 16 Uhr
Donnerstag 22. Juni 2023 8 - 16 Uhr
Freitag 23. Juni 2023 8 - 16 Uhr
Samstag 24. Juni 2023 geschlossen
Sonntag 25. Juni 2023 geschlossen
Montag 26. Juni 2023 8 - 16 Uhr
Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen können im Eintragungszeitraum in den Text der oben genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären (amtlichen Lichtbildausweis mitbringen).
Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner, die
• österreichische StaatsbürgerInnen sind,
• am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen
(Personen, die spätestens am 26.06.2023 den 16. Geburtstag feiern),
• vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
• zum Stichtag (13.03.2023 bzw. 15.05.2023) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind, sowie
• AuslandsösterreicherInnen
Personen, die bereits im Einleitungszeitraum eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.
Weitere Infos: www.bmi.gv.at/volksbegehren
Mit einer Handy-Signatur kann die Eintragung unabhängig von den Öffnungszeiten bis um 20 Uhr des letzten Tages des Eintragungszeitraumes auch online unterschrieben werden, und zwar unter:
www.bmi.gv.at/volksbegehren