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Volksbegehren

Eintragungszeitraum 19. bis 26. Juni 2023

Die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen


• NEUTRALITÄT Österreichs JA
• anti-gendern-Volksbegehren
• Verbot für Kinder-Instagram
• Untersuchungsausschüsse live übertragen
• Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
• Asylstraftäter sofort abschieben
• Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
• Rettung unserer Sparbücher
• Staatsbürgerschaft für Folteropfer


können im Eintragungszeitraum vom 19. bis 26. Juni 2023 unterstützt werden.

Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau möglich:


        Montag           19. Juni 2023          8 - 16 Uhr
        Dienstag         20. Juni 2023          8 - 20 Uhr
        Mittwoch        21. Juni 2023          8 – 16 Uhr
        Donnerstag    22. Juni 2023          8 - 16 Uhr
        Freitag            23.  Juni 2023          8 - 16 Uhr
        Samstag         24. Juni 2023          geschlossen
        Sonntag          25. Juni 2023         geschlossen
        Montag          26. Juni 2023          8 - 16 Uhr


Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen können im Eintragungszeitraum in den Text der oben genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären (amtlichen Lichtbildausweis mitbringen).


Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner, die

• österreichische StaatsbürgerInnen sind,
• am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen
  (Personen, die spätestens am 26.06.2023  den 16. Geburtstag feiern),
• vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
• zum Stichtag (13.03.2023 bzw. 15.05.2023) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind, sowie
• AuslandsösterreicherInnen


Personen, die bereits im Einleitungszeitraum eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.

Weitere Infos: www.bmi.gv.at/volksbegehren

Mit einer Handy-Signatur kann die Eintragung unabhängig von den Öffnungszeiten bis um 20 Uhr des letzten Tages des Eintragungszeitraumes auch online unterschrieben werden, und zwar unter:
www.bmi.gv.at/volksbegehren