Poolbefüllung
Gilt für alle Liegenschaften, die über Gemeindewasserleitungen versorgt werden!
In den kommenden Wochen stehen
wieder die Poolfüllungen an. Alle
Liegenschaften, die über Gemeindewasserleitungen versorgt werden,
ersuchen wir, dabei ein paar Dinge
zu beachten.
Die Versorgung mit Trinkwasser bzw.
die Bereitstellung von Löschwasser für Notfälle hat oberste Priorität und daher natürlich Vorrang vor
Schwimmbadbefüllungen. Zudem
können größere Wasserentnahmen,
wenn diese nicht koordiniert werden,
das Trinkwassernetz nachteilig beeinflussen oder den Zusammenbruch der
Trinkwasserversorgung verursachen.
Es dürfen daher Poolbefüllungen aus
dem öffentlichen Wasserleitungsnetz nur nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Gemeindebauhof (Lukas Sündhofer, Tel. 0664
8746629) vorgenommen werden.
Tipp: Sehr gut bewährt hat sich in
den vergangenen Jahren auch die Befüllung von Schwimmbädern durch
gewerbliche Dienstleister mit Großtankwägen.
Denken Sie auch schon an die Entsorgung des Poolwassers im Herbst!
Wir empfehlen, die Beigabe von Kupfersulfat zu den Poolwässern möglichst zu vermeiden. Kupfersulfat hat
mitunter erhebliche Auswirkungen
auf die Art der Klärschlammentsorgung aus den öffentlichen Kläranlagen. Bei Überschreitung bestimmter
Kupferwerte im Klärschlamm, muss
dieser einer speziellen Entsorgung
zugeführt werden. Das heißt, nur
wenn die Kupferwerte unterhalb der
gesetzlichen Grenzwerte bleiben, ist
eine kostengünstige Klärschlammentsorgung möglich. Aufwändige und
teure Entsorgungspflichten werden
sich in der Folge nachteilig auf die
Höhe der Kanalgebühren auswirken.
