Poolbefüllung

Gilt für alle Liegenschaften, die über Gemeindewasserleitungen versorgt werden!

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In den kommenden Wochen stehen wieder die Poolfüllungen an. Alle Liegenschaften, die über Gemeindewasserleitungen versorgt werden, ersuchen wir, dabei ein paar Dinge zu beachten.


Die Versorgung mit Trinkwasser bzw. die Bereitstellung von Löschwasser für Notfälle hat oberste Priorität und daher natürlich Vorrang vor Schwimmbadbefüllungen. Zudem können größere Wasserentnahmen, wenn diese nicht koordiniert werden, das Trinkwassernetz nachteilig beeinflussen oder den Zusammenbruch der Trinkwasserversorgung verursachen. Es dürfen daher Poolbefüllungen aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz nur nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Gemeindebauhof (Lukas Sündhofer, Tel. 0664 8746629) vorgenommen werden.


Tipp: Sehr gut bewährt hat sich in den vergangenen Jahren auch die Befüllung von Schwimmbädern durch gewerbliche Dienstleister mit Großtankwägen.


Denken Sie auch schon an die Entsorgung des Poolwassers im Herbst! Wir empfehlen, die Beigabe von Kupfersulfat zu den Poolwässern möglichst zu vermeiden. Kupfersulfat hat mitunter erhebliche Auswirkungen auf die Art der Klärschlammentsorgung aus den öffentlichen Kläranlagen. Bei Überschreitung bestimmter Kupferwerte im Klärschlamm, muss dieser einer speziellen Entsorgung zugeführt werden. Das heißt, nur wenn die Kupferwerte unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte bleiben, ist eine kostengünstige Klärschlammentsorgung möglich. Aufwändige und teure Entsorgungspflichten werden sich in der Folge nachteilig auf die Höhe der Kanalgebühren auswirken.