NÖ Heizkostenzuschuss 2019/20
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in der Höhe von € 135,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis  30. März 2020 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- AusgleichszulagenbezieherInnen
 - BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
 - BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
 - Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
 
Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie weiter unten als Download.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
 - Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
 - Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
 - Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
 - Hauptwohnsitz in NÖ
 - Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
 
Besondere Hinweise:
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Quelle
Antrag.pdf
Mittwoch, 02. Oktober 2019
ERLÄUTERUNGEN Richtlinien.pdf
Mittwoch, 02. Oktober 2019
RICHTLINIEN_Heizkostenzuschuss_inkl_DSGVO.pdf
Mittwoch, 02. Oktober 2019
