Landarbeiterkammerwahl am 31.5.2026

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis 9. - 13.2.2026

Am Sonntag, den 31. Mai 2026 wird die NÖ Landarbeiterkammerwahl durchgeführt.Die Wählerverzeichnisse werden von der NÖ Landarbeiterkammer erstellt. Als Stichtag für die Aufnahme in die Wählerverzeichnisse wurde der 12. Jänner 2026 festgelegt.

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis:
Die Auflegung des Wählerverzeichnisses dient dazu, dass Wahlberechtigte überprüfen können, ob sie in diesem auch eingetragen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so besteht die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis durch das Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren berichtigen zu lassen.

Das Wählerverzeichnis liegt vom 9. bis 13. Februar 2026 täglich von 8:00 bis 12:00 Uhr zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau auf.

Die Wahlberechtigten werden von der Landarbeiterkammer bis spätestens 17. Mai 2026 mittels Wählerverständigungskarten über die Abhaltung der Wahl informiert und gleichzeitig die Briefwahlunterlagen zugesendet. Es wird empfohlen, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen.