Waldbrandverordnung Bezirk Amstetten
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat aufgrund der aktuellen Witterung eine Waldbrandverordnung erlassen. Diese gilt ab sofort bis auf Widerruf im gesamten Verwaltungsbezirk
Im Wald und in Waldnähe sind brandgefährliche Handlungen streng verboten, insbesondere:
- Feuer entzünden oder unterhalten
- Rauchen
- Wegwerfen von Zigaretten, Zündhölzern oder Glas (Brennglaswirkung)
- Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
Als Waldnähe gelten auch Bereiche, in denen sich ein Feuer durch Wind oder Bodenbeschaffenheit leicht auf den Wald ausbreiten kann.
Waldbrandverordnung v. 21.4.2026.pdf
Mittwoch, 15. Juli 2026
