Geräte-Retter-Prämie 2026

Die Geräte-Retter-Prämie unterstützt als Nachfolgemodell des Reparaturbonus die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten.

csm_headerbg_private_ef1eea2750.png
Geräte-Retter-Prämie2026

Die Geräte-Retter-Prämie ist eine Förderaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft für die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten oder Elektronikgeräten und richtet sich an Privatpersonen. 
Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Durch die Verlängerung der Nutzungsdauer werden wertvolle Ressourcen und Energie gespart und Abfälle vermieden und so ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

Gefördert wird die Reparatur, das Service und die Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen.

Der Schwerpunkt der Förderaktion liegt dabei auf klassischen Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Geräten im Gesundheitsbereich sowie Computerbedarf und Unterhaltungselektronik (z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Innenleuchte, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Laptop, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine).

  • Höhe der Förderung
    - pro Bon 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten bis maximal 130 Euro für die Reparatur, Service- und Wartungsleistung
    - und/oder bis zu maximal 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.

Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den ein Bon eingelöst wurde, die Reparatur, eine Service- oder Wartungsleistung beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden.

Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen. Die Einreichung der Förderungsunterlagen erfolgt durch den Partnerbetrieb und der Förderbetrag wird direkt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.

  • Antrag
    Geschäftsfähige Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können ab 12. Jänner 2026 in wenigen Minuten einen
    Bon online auf der Website geräte-retter-prämie.at erstellen.
    Bons können nur für jene E-Geräte genutzt werden, die in der Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Kosten enthalten sind. Die Liste finden Sie auf der Förderungswebsite geräte-retter-prämie.at.
    Die Anzahl der Bons, die von einer Person genutzt werden, ist grundsätzlich nicht beschränkt. Das heißt, es kann für alle E-Geräte, die einer Reparatur oder einer Wartung bedürfen, jeweils – hintereinander – ein eigener Bon gezogen und eingelöst werden.

Alle Informationen, das Informationsblatt mit den Förderungskriterien sowie alle Listen und Anträge finden Sie auf der offiziellen Förderungswebsite geräte-retter-prämie.at.
Bitte beachten Sie auch die ausführlichen FAQs.