Geflügelpest - Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes
Zur Orientierung, ob sich ein Betrieb in einer Zone befindet (alle registrierten Haltungen von Vögeln in der Schutzzone: rot, in der Überwachungszone: gelb):
HPAI 2024 Sperrzone – Google My Maps
Die zu beachtenden Maßnahmen basieren auf §§ 6 und 7 der Verordnung zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI-Bekämpfungsverordnung).
Die Beschränkungsmaßnahmen gelten für jeden Betrieb innerhalb des Kreises unabhängig von den allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen.
Insbesondere ist zu beachten:
- Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb (auch Schlachtbetrieb) verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
- Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen, Schuh- und Kleidungswechsel etc.) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
- Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
- Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (aufzustallen). Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
Weitere Informationen finden sich unter:
Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich
Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG
Aufhebung Schutz- und Überwachungszonen - Geflügelpest 13.12.2024.pdf
Freitag, 20. Dezember 2024
AnschreibenGeflügelpest.pdf
Freitag, 20. Dezember 2024
Geflügelpest1.1.pdf
Freitag, 20. Dezember 2024
Geflügelpest VGV, Fassung vom 21.11.2024.pdf
Freitag, 20. Dezember 2024
Geflügelpest1.2.pdf
Freitag, 20. Dezember 2024