Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Strafanzeige
Eine Strafanzeige ist eine Anzeige wegen gerichtlich strafbarer Handlungen.
Diese kann bei jeder Polizeidienststelle, aber auch bei den Staatsanwaltschaften erstattet werden.
Beispiel
Gerichtlich strafbare Handlungen sind beispielsweise:
- Diebstahl
- Einbruch
- Körperverletzung
- Raub
- Sexualdelikte
Ausführliche Informationen zum Thema "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion