Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Grundbuchseinsicht

In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.

Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc.

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion