Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Mindestanforderungen für die Haltung von Hausmäusen
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hausmäusen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Hausmäuse müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
- Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
- Den Tieren muss eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung angeboten werden.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion