Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Bewährungshilfe und Haftentlassenenhilfe
Der Verein NEUSTART erbringt im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz Leistungen zur Bewährungs- und Haftentlassenenhilfe. Die Beratungs- und Betreuungseinrichtungen des Vereins in allen Bundesländern helfen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, z.B. bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und beim Kontakt mit Behörden.
Nähere Informationen zu den Angeboten sowie Adressen finden Sie in den Foldern "Bewährungshilfe" und "Haftentlassenenhilfe" des Vereins NEUSTART (unter Downloads/Broschüren).
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Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion