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Jagdpachtauszahlung

Behebung der Jagdpacht vom 28. März bis 28. September 2022 am Gemeindeamt oder per Überweisungsantrag möglich.

Die Auflage der Verzeichnisse der auf die einzelnen Grundbesitzer entfallenden Anteile am Jagdpacht 2022 erfolgt vom 8. bis 22. März 2022 am Gemeindeamt. Eine Einsichtnahme ist während der Parteienverkehrszeiten möglich.

Die Auszahlung der Jagdpacht erfolgt ab Montag, 28. März, bis längstens 28. September 2022. Eine Barbehebung kann durch die Grundeigentümer persönlich während der Parteienverkehrszeiten erfolgen.

Es wird aber empfohlen, die Auszahlung mittels Banküberweisung zu beantragen. Bitte nutzen Sie dazu das unten zum Download zur Verfügung stehende Antragsformular. Die Überweisungsspesen in Höhe von € 0,14 werden vom Pachtschilling abgezogen. Die Abgabe des Überweisungsantrages ist per E-Mail an gemeinde@neustadtl.at, per Fax an 07471/2240-20, per Post an Marktgemeinde Neustadtl an der Donau, Marktstraße 16, 3323 Neustadtl an der Donau oder per Abgabe am Gemeindeamt bzw. Einwurf in den grünen Briefkasten beim Eingang zum Gemeindeamt möglich.

Antrag_Überweisung_Jagdpacht_ausfüllbar.pdf

Jagdpacht-Überweisungsantrag
Donnerstag, 24. Februar 2022