Kundmachung: Öffentliche Erörterung in Österreich

Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany, Tschechien, Kennzahl RU4-U-867

Gemäß § 10 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2017, wird kundgemacht:

Für das Vorhaben der Errichtung einer neuen Kernkraftanlage am Betriebsgelände des südmährischen KKW Dukovany mit einer elektrischen Gesamtleistung von bis zu 2400 MW wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht nach dem Gesetz Nr. 100/2001 Slg. durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium, Projektwerberin ist das tschechische Energieversorgungsunternehmen ČEZ Aktiengesellschaft, Duhová 2/1444, 140 53
Praha 4.
Im Rahmen und nach Maßgabe der Vorgaben der UNECE-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) beteiligt sich Österreichs an einem grenzüberschreitenden Verfahren.

Nunmehr führt das tschechische Umweltministerium zu gegenständlichem Vorhaben eine öffentliche Erörterung in Österreich durch, an der alle teilnehmen, Fragen stellen und sich zum Vorhaben äußern können.

Zeit: 06. Juni 2018, von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Einlass ab 14:30 Uhr
Ort: ODEON-Theater, Taborstraße 10, 1020 Wien

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH) H a c k l

Kundmachung.pdf

Öffentliche Erörterung in Österreich
Mittwoch, 27. Juni 2018